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Rauchmeldepflicht in Bayern

Die Rauchmelderpflicht in Bayern wurde am 25. September 2012, mit Wirkung zum 01. Januar 2013 eingeführt.

Für welche Wohnungen gilt die Rauchmelderpflicht in Bayern?

  • alle Neubauten, die ab dem 1. Januar 2013 errichtet werden
  • alle Bestandswohnungen müssen bis zum 31.Dezember 2017 nachgerüstet werden.

Wie viele Rauchmelder müssen in einer Wohnung installiert werden?

Laut Gesetz ist mindestens ein Rauchmelder zu installieren in jedem Kinderzimmer, in jedem Schlafzimmer und in jedem Flur, der eine Verbindung zu Aufenthaltsräumen hat.

Wer ist für Einbau und Wartung der Rauchmelder zuständig?

  • Zuständig für den Einbau der Rauchmelder sind die Eigentümer der Wohnungen. (Eigentümer sind in der Regel die Vermieter)
  • Zuständig für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchmelder sind die Besitzer der Wohnung (in der Regel die Mieter), es sei denn, der Eigentümer (Vermieter) übernimmt die Wartung selbst. Für diesen Fall kann er die anfallenden Kosten im Rahmen der jährlichen Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegen.

Wo wird die Rauchmelderpflicht Bayern gesetzlich geregelt?

Die Rauchmelderpflicht in Bayern wird in der Bayerischen Bauordnung (BayBO) geregelt.

Rauchmelder mit Rauch von unten
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