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Bernatz und Andre Transporter vor Firmengebäude

E-CHECK

Der Eigentümer haftet für die Sicherheit der elektrischen Anlage. Deshalb gibt es in Deutschland eindeutige VDE-Bestimmungen für die Sicherheit elektrotechnischer Anlagen. Wir führen den E-CHECK nach VDE Bestimmungen sowie nach BGV A3 DGUV durch.

Themen auf dieser Seite

Wohnungsanlagen nach VDE Prüfung nach BGVA3 DGUV Geräteprüfung nach BGVA3 DGUV Wartungsverträge

Wohnungsanlagen nach VDE

Ein E-CHECK schützt Sie ggf. vor Regressansprüchen und bietet gleichzeitig Vorteile bei vielen Versicherungen. Der E-CHECK ist eine anerkannte Sicherheitsprüfung und gibt Haus- und Wohnungseigentümern, Mietern, sowie Vermietern oder Hausverwaltern Sicherheit, dass die Elektroanlage den Sicherheitsanforderungen genügt.

Elektrofachmann klebt E-Check Plakette auf

Prüfung nach BGVA3 DGUV

Bei Gewerbetreibenden gilt die Nachweispflicht gegenüber Gewerbeaufsichtsämtern, Berufsgenossenschaften und Versicherungen. Ein fachgerecht durchgeführter E-CHECK bietet Ihnen den schriftlich dokumentierten Nachweis für die Sicherheit von elektrischen Anlagen und Geräten in Ihrem Unternehmen.

Elektrofachmann führt eine Messung durch

Geräteprüfung nach BGVA3 DGUV

Auch die Sicherheit einzelner elektronischen Geräte sind in regelmäßigen Abstand zu prüfen und mit einem Prüfsiegel zu kennzeichnen. Bei uns erfahren Sie in einem persönlichen Gespräch gerne mehr dazu.

Elektrofachmann führt eine Messung durch

Wartungsverträge

Auf Wunsch bieten wir unseren Kunden dauerhafte Wartungsverträge zu einem interessanten Preis-/Leistungsverhältnis an. Sie eignen sich für die Bereiche E-CHECK, Wartung von elektronischen Anlagen, oder Telefonanlagen.

Elektrofachmann zeigt auf E-Check Plakette